Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: September 2026
Die TownHall UG (haftungsbeschränkt) ist bemüht, die Plattform townhall.city barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA und an der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung gilt für alle Seiten unter townhall.city und für die installierbare Web-App.
Stand der Vereinbarkeit
Die Plattform ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem: eine klare Überschriftenstruktur, Tastaturbedienbarkeit der Hauptfunktionen, sichtbare Fokusmarkierungen, Alternativtexte für Logos und Bilder in Beiträgen, ausreichende Kontraste im hellen und dunklen Farbschema, skalierbare Schrift, ein responsives Layout für kleine Bildschirme und Formulare mit beschrifteten Eingabefeldern und verständlichen Fehlermeldungen.
Bekannte Einschränkungen
- Die KI-Assistentin im Chat-Format ist mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar. Alle Kernfunktionen (Fragen stellen, abstimmen, antworten) sind auch ohne sie erreichbar.
- Einige Diagramme und Umfrageergebnisse sind rein grafisch dargestellt; die Zahlen stehen daneben als Text.
- Von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Bilder haben nicht immer einen Alternativtext.
- PDF-Unterlagen für Kommunen und Unternehmen sind noch nicht vollständig barrierefrei getaggt.
- Eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache liegt noch nicht vor.
Wir arbeiten diese Punkte schrittweise ab und prüfen neue Funktionen vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit. Die nächste vollständige Prüfung ist für das erste Quartal 2027 geplant.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an kontakt@townhall.city, Betreff „Barrierefreiheit". Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Für Kommunen
Öffentliche Stellen sind zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote verpflichtet. Kommunen, die TownHall Kommunal nutzen, erhalten diese Erklärung als Anlage zur Leistungsbeschreibung. Über Änderungen am Stand der Vereinbarkeit informieren wir Kommunal-Kunden aktiv.
Siehe auch Datenschutz, Impressum.