Ausländerbehörde
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger beantragen
Nicht-EU-Bürger benötigen in Deutschland eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Diese ist meist Teil des Aufenthaltstitels — die Ausländerbehörde trägt ein, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. EU-Bürger brauchen keine gesonderte Arbeitserlaubnis.
Bearbeitungszeit
4–12 Wochen
Kosten
Ca. 100–150 € (Aufenthaltstitel)
3Schritt-für-Schritt-Anleitung
2
Arbeitsstelle / Jobangebot sicherstellen
Variabel
3
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
30–60 Minuten (Termin)
Häufige Fragen
KI-Assistent für Arbeitserlaubnis
Persönliche Fragen direkt beantworten lassen
PRO