Ausländerbehörde

Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger beantragen

Nicht-EU-Bürger benötigen in Deutschland eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Diese ist meist Teil des Aufenthaltstitels — die Ausländerbehörde trägt ein, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. EU-Bürger brauchen keine gesonderte Arbeitserlaubnis.

Bearbeitungszeit
4–12 Wochen
Kosten
Ca. 100–150 € (Aufenthaltstitel)

3Schritt-für-Schritt-Anleitung

Häufige Fragen

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