Nachlassgericht
Erbe ausschlagen
Wenn ein Erbe mehr Schulden als Vermögen hinterlässt, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung muss binnen 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beurkundet werden. Danach gilt das Erbe als angenommen.
Bearbeitungszeit
1–3 Stunden (Erklärung)
Kosten
Ca. 30–100 € (Gerichtskosten)
Frist
6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls (3 Monate bei Auslandserbschaft)
3Schritt-für-Schritt-Anleitung
2
Ausschlagungserklärung abgeben
30–60 Minuten
3
Folgeerben informieren
5 Minuten
Häufige Fragen
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