Nachlassgericht (Amtsgericht)

Erbschein beantragen

Der Erbschein ist das amtliche Dokument, das den oder die Erben gegenüber Banken, Behörden und dem Grundbuchamt legitimiert. Er ist nicht immer nötig — bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag reicht oft das Original-Testament aus. Trotzdem verlangen viele Banken einen Erbschein. Beantragt wird er beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.

Bearbeitungszeit
4–12 Wochen
Kosten
Ca. 100–1.500 € (abhängig vom Nachlasswert)

4Schritt-für-Schritt-Anleitung

Häufige Fragen

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