Fahrzeug abmelden
Wer ein Fahrzeug nicht mehr fährt — weil es verkauft, verschrottet oder längere Zeit nicht genutzt wird — kann es bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden (Außerbetriebsetzung). Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Kfz-Steuer, und die Versicherung ruht oder wird gekündigt. Die Abmeldung ist auch online über das i-Kfz-Portal möglich.
5Schritt-für-Schritt-Anleitung
Häufige Fragen
Warum sind so viele Behördenprozesse in Deutschland noch nicht vollständig digitalisiert?
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