Führerscheinstelle / Straßenverkehrsamt

Führerschein umtauschen (EU oder Nicht-EU)

Wer nach Deutschland zieht und einen ausländischen Führerschein besitzt, muss diesen früher oder später umtauschen. EU- und EWR-Führerscheine werden in Deutschland direkt anerkannt — ein Umtausch ist auf Antrag möglich. Für Führerscheine aus Drittstaaten gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen: teils direkter Umtausch, teils Prüfung erforderlich.

Bearbeitungszeit
2–8 Wochen (EU) / bis 6 Monate (Nicht-EU)
Kosten
35–75 € (Behördengebühr)

4Schritt-für-Schritt-Anleitung

Häufige Fragen

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