Sozialamt

Grundsicherung im Alter beantragen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII) sichert das Existenzminimum für Menschen ab 65 Jahren oder dauerhaft Erwerbsgeminderte, die keine ausreichende Rente oder kein ausreichendes Einkommen haben. Wichtig: Kinder müssen nur bei sehr hohem Einkommen für die Eltern zahlen.

Bearbeitungszeit
4–8 Wochen
Kosten
Kostenlos
Leistung
Richtsatz: 563 € + Mietkosten (2025)

4Schritt-für-Schritt-Anleitung

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