Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen
Wer pflegebedürftig ist und die Pflegekosten (Heimkosten, ambulante Pflege) nicht vollständig aus eigenen Mitteln und Pflegegeld decken kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Diese Leistung des Sozialamts greift nachrangig — zuerst werden eigenes Einkommen, Vermögen und Pflegeleistungen angerechnet.
3Schritt-für-Schritt-Anleitung
Häufige Fragen
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