Gesundheitsamt

Infektionskrankheit melden

Bei bestimmten Infektionskrankheiten besteht in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht (§ 6 IfSG). Ärzte, Labore und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen müssen den Verdacht oder Nachweis beim Gesundheitsamt melden. Privatpersonen haben in der Regel keine eigene Meldepflicht — aber das Gesundheitsamt kann Kontaktpersonen informieren.

Bearbeitungszeit
Sofort (Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden)
Kosten
Kostenlos
Frist
Namentliche Meldepflicht: innerhalb von 24 Stunden nach Diagnose

3Schritt-für-Schritt-Anleitung

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