Infektionskrankheit melden
Bei bestimmten Infektionskrankheiten besteht in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht (§ 6 IfSG). Ärzte, Labore und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen müssen den Verdacht oder Nachweis beim Gesundheitsamt melden. Privatpersonen haben in der Regel keine eigene Meldepflicht — aber das Gesundheitsamt kann Kontaktpersonen informieren.
3Schritt-für-Schritt-Anleitung
Häufige Fragen
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