Gesundheitsamt
Infektionskrankheit melden
Bei bestimmten Infektionskrankheiten besteht in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht (§ 6 IfSG). Ärzte, Labore und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen müssen den Verdacht oder Nachweis beim Gesundheitsamt melden. Privatpersonen haben in der Regel keine eigene Meldepflicht — aber das Gesundheitsamt kann Kontaktpersonen informieren.
Bearbeitungszeit
Sofort (Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden)
Kosten
Kostenlos
Frist
Namentliche Meldepflicht: innerhalb von 24 Stunden nach Diagnose
3Schritt-für-Schritt-Anleitung
2
Wer meldet an das Gesundheitsamt?
24 Stunden
3
Gesundheitsamt kontaktieren
10–30 Min.
Häufige Fragen
KI-Assistent für Infektionskrankheit melden
Persönliche Fragen direkt beantworten lassen
PRO