Sozialhilfe beantragen
Sozialhilfe nach SGB XII sichert das Existenzminimum für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und keinen Anspruch auf Bürgergeld haben — zum Beispiel dauerhaft Erkrankte, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen. Wer erwerbsfähig ist (mind. 3 Stunden/Tag arbeitsfähig), erhält stattdessen Bürgergeld beim Jobcenter.
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Häufige Fragen
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