Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer im Notfall für dich entscheiden darf — bei Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkung. Ohne Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen, der oft kein Familienmitglied ist. Ergänzend regelt die Patientenverfügung, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Beides sollte jeder Erwachsene haben.
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Häufige Fragen
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