Weiterbildung oder Umschulung beantragen
Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird, kann über einen Bildungsgutschein eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung absolvieren. Die Kosten (Kurs, Fahrt, ggf. Kinderbetreuung) übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Während der Maßnahme wird weiterhin ALG I oder Bürgergeld gezahlt.
3Schritt-für-Schritt-Anleitung
Häufige Fragen
Warum sind so viele Behördenprozesse in Deutschland noch nicht vollständig digitalisiert?
Wann können Bürger alle Anträge online stellen, ohne persönlich auf ein Amt gehen zu müssen?
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